2. Der Verfahrensantrag auf Einholung eines Gutachtens der EKD sei abzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführer. 5. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2022 stellten C._____ und D._____ folgende Anträge: 1. Die Beschwerde (Beschwerdeanträge 1 bis 3) sei abzuweisen. 2. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Zudem stellten sie folgenden Verfahrensantrag: 3. Der Antrag, es sei ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) einzuholen, sei abzuweisen.