Während der Auflagefrist gingen zwei Einwendungen ein, eine davon vom Aargauer Heimatschutz und die andere von der A._____ AG sowie der Domus antiqua argovensis (DAA). Bei letzterer handelt es sich um die Sektion Aargau der Domus antiqua helvetica (siehe Erw. I/2.2.2). Am 17. Januar 2022 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Bauvorhaben hinsichtlich der kantonalen Prüfbelange unter Auflagen zu. Am 10. August 2022 erteilte der Stadtrat Lenzburg die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen. Gleichzeitig wies der Stadtrat die Einwendungen ab, soweit er auf diese eintrat und ihnen nicht entsprach.