Bei Frage 1 (Einhalten der Berufspflichten und gesetzlichen Vorschriften), Frage 2 (Erfüllen der Voraussetzungen der Praxisbewilligung) und Frage 9 (Notwendigkeit von Auflagen zur Berufsausübungsbewilligung) handelt es sich um Rechtsfragen, deren Beantwortung primär dem DGS obliegt. Die psychiatrische Begutachtung wäre höchstens geeignet, partielle Grundlagen im Hinblick auf die Beantwortung der gestellten Fragen zu liefern. Gemäss Frage 5 (Feststellungen zu den "Praxis-Umständen vor Ort") sollen offenbar dem psychiatrischen Gutachter Praxisinspektionen übertragen werden.