Gleich verhält es sich mit dem Schreiben an den Aargauischen Ärzteverband vom 21. September 2022, wonach sich der Beschwerdeführer unter Verweis auf seine finanzielle Situation und einen "Pharmadeal" bzw. ein "Covidszenario" weigert, den Mitgliederbeitrag zu entrichten (Vorakten 278). Abgesehen von seinem massnahmenkritischen Vorgehen zeigte der Beschwerdeführer aktenkundig keine massgeblichen Verhaltensauffälligkeiten.