Die Vertrauenswürdigkeit kann durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt sein. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass keine berufsrelevanten Straftaten vorliegen, wobei sich die berufliche Relevanz einer Straftat einerseits nach der Schwere und andererseits nach dem Zusammenhang mit der Ausübung des Medizinalberufs bestimmt (BORIS ETTER, MedBG, Bern 2006, Art. 36 N 10).