schliesslich habe er Vergleiche mit den "Nürnberger Prozessen" gezogen. Die betreffenden Ausführungen stellten die "Reflexionsfähigkeit zur adäquaten medizinischen Diagnose und Therapie sowie zur verantwortungsbewussten Berufsausübung" in Frage. Das DGS verweist auf weitere Eingaben des Beschwerdeführers (Beschwerdeantwort, S. 9 f.). Im Schreiben an den Aargauischen Ärzteverband vom 21. September 2022 (Vorakten 278) habe der Beschwerdeführer sein Unverständnis gegenüber dem "Covidszenario" der Ärzteschaft zum Ausdruck gebracht (Eingabe vom 14. November 2022, S. 7).