I/2.3, je mit Hinweisen). Gleich verfährt die Praxis bei amtlichen Gutachten zur Überprüfung der Waffentauglichkeit, wobei die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung regelmässig mit der provisorischen Beschlagnahme von Waffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie einem Verbot des Besitzes, des Erwerbs und der Aufbewahrung verbunden wird (vgl. Entscheide des Verwaltungsgerichts WBE.2022.208 vom 1. Dezember 2022; WBE.2016.437 vom 12. Juni 2017). Im Bereich des Sozialversicherungsrechts können Anordnungen von medizinischen Begutachtungen selbständig anfechtbare Zwischenentscheide darstellen.