3. Eventualiter sei diese Sprung-Beschwerde ans Verwaltungsgericht vollständig und in allen Anträgen (Ziffern 1 bis 5) des Beschwerdeführers abzuweisen. 4. Eventualiter sei die Zwischenverfügung des DGS vom 15. August 2022 aufrecht zu erhalten. -5- 5. Eventualiter sei die Anordnung der umfassenden sachverständigen Begutachtung des Beschwerdeführers nach (neu) ICD-11 gemäss dem Fragenkatalog, wie er im Gutachtensauftrag vom 15. August 2022 festgehalten ist, vollständig aufrecht zu erhalten.