3. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 wies der instruierende Verwaltungsrichter Beschwerdebegehren Ziffer 3 (Anweisung an das DGS, das Aufsichtsverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafurteils zu sistieren) ab. 4. In der Beschwerdeantwort vom 9. Januar 2023 stellte das DGS, Abteilung Gesundheit, folgende Anträge: 1. Auf die Sprung-Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Beschwerdeführers vom 16. September 2022 sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei der Sprung-Beschwerde ans Verwaltungsgericht vom 16. September 2022 die aufschiebende Wirkung zu entziehen.