5. Der Sistierungsantrag (Antrag 3) des Beschwerdeführers sei vollständig abzuweisen, soweit auf ihn einzutreten ist. 6. Unter vollständiger ordentlicher und ausserordentlicher Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. 7. Die Frist zur Einreichung der vollständig begründeten Beschwerdeantwort sei dem DGS, mit Ausnahme der Begründung zum Sistierungsantrag des Beschwerdeführers, angemessen zu erstrecken, zumindest aber bis zum 31. Dezember 2022. 2. Der Beschwerdeführer nahm in der Eingabe vom 28. November 2022 Stellung.