4. Eventualiter sei der Beschwerdeführer zu verpflichten, einen neuen Gutachtensauftrag mit neuem Fragekatalog zu erstellen, wobei Fragen 1, 2, 6 und 9 ersatzlos zu streichen sind sowie Frage 4 dahingehend anzupassen ist, dass die Untersuchung des Beschwerdeführers nach der seit 01.01.2022 gültigen, neuen ICD-11-Klassifizierung zu erfolgen hat; 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten des Beschwerdegegners. und folgendem Antrag: