4. A. wird aufgefordert, den Gutachter C. für das Aufsichtsverfahren und die entsprechende Begutachtung von dessen Schweigepflicht / Berufsgeheimnis gegenüber dem Kantonsarzt und dem DGS mit dem beigesandten Formular schriftlich zu entbinden. Die Entbindungserklärung hat A. originalunterzeichnet an das DGS zu retournieren. -3- 5. A. wird auf seiner Zusage behaftet, einstweilen zumindest für die Dauer des Aufsichts- und des Strafverfahrens das Ausstellen von medizinischen Maskentragdispensen und/oder Impfunverträglichkeitsbescheinigungen zu unterlassen.