2. Mit der Begutachtung wird Dr. med. C., Praxis für Forensische Psychiatrie, Gesundheitszentrum S., X-Strasse, S., unter Hinweis auf seine eigenen Berufspflichten beauftragt. 3. A. ist verpflichtet, beim Aufsichtsverfahren und bei der entsprechenden Begutachtung im Rahmen der Verhältnismässigkeit mitzuwirken (§ 23 Abs. 1 VRPG).