2. Am 20. Dezember 2019 zahlte die C. A. eine Kapitalleistung aus der Säule 3a im Betrag von Fr. 151'855.73 aus. Die entsprechende Steuermeldung ging bei der Steuerkommission Q. am 4. Februar 2020 ein. B. Mit Verfügung vom 24. November 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für das Jahr 2019 infolge Auszahlung der Kapitalleistung mit einer separaten Jahressteuer zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 151'800.00. C. 1. Gegen die Verfügung vom 24. November 2020 erhob A. am 28. Dezember 2020 Einsprache und verlangte die Reduktion der besteuerten Kapitalleistung auf Fr. 90'892.00.