Der Beschwerdeführer beantragte sinngemäss die Aufhebung des Sicherungsentzugs und die Wiedererteilung des Führerausweises unter Auflage. Diesem Antrag wird insofern entsprochen, als der angefochtene Entscheid und damit der mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 7. Januar 2022 angeordnete definitive Sicherungsentzug aufgehoben wird, wobei zumindest in verkehrsmedizinischer Hinsicht derzeit offen ist, ob der Beschwerdeführer fahrgeeignet ist und welche Auflagen nach durchgeführter Neubeurteilung allenfalls angeordnet werden.