In der verkehrsmedizinischen Literatur wird von einem verkehrsrelevanten Alkohol- oder Drogenmissbrauch ausgegangen, wenn das Führen von Motorfahrzeugen und ein die Fahrfähigkeit beeinträchtigender Alkohol- oder Drogenkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können, oder zu erwarten ist, dass die untersuchte Person zukünftig ein Motorfahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss lenken wird, oder als Folge eines unkontrollierten Alkohol- oder Drogenkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Motorfahrzeugs in Frage stellen. Diesfalls ist die Fahreignung für sämtliche Kategorien nicht mehr gegeben (ROLF SEEGER,