Daher sei von einem erhöhten Risiko auszugehen, dass er erneut unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss ein Fahrzeug lenken könnte. Auch die Tatsache, dass es ihm bisher nicht gelungen sei, ein Abstinenzverhalten lückenlos zu belegen, spreche durchaus für einen gewissen Konsumdruck. Da aufgrund der eigenen Angaben und des aktuellen Resultats der Urinprobe vom 23. Juli 2021 als Abstinenzbeginn Juni 2021 angenommen werden könne, sei eine Kontrollbegutachtung Ende Januar 2022 sinnvoll. Bis dahin sollte der Beschwerdeführer mindestens alle 3–4 Wochen in unregelmässigen Abständen mittels Urinproben eine Cannabisabstinenz nachweisen.