Beim Vorfall vom 16. November 2013 sei zudem nicht nur ein Atemalkoholwert von 0.71 ‰ festgestellt worden, sondern es sei auch ein Drogenschnelltest positiv auf THC ausgefallen, wobei der Beschwerdeführer die Blut- und Urinprobe verweigert habe. Das in der Folge erstellte verkehrspsychiatrische Gutachten von Dr. med. D. vom 15. Mai 2015 habe die Fahreignung unter der Auflage einer sechsmonatigen Alkohol- und Cannabisabstinenz bejaht. Die während der Auflage abgegebene Urinprobe vom 3. Oktober 2015 habe einen positiven Ethylglucuronid (EtG)- Wert von 0.26 mg/l ergeben. Am 3. August 2016 sei eine Urinprobe positiv auf Cannabis ausgefallen.