5. 5.1. Das 18-seitige verkehrsmedizinische Gutachten vom 3. November 2021 basiert auf den Administrativakten des Strassenverkehrsamts, der Anamnese und den Befunden der verkehrsmedizinischen Untersuchung vom 23. Juli 2021 sowie dem Ergebnis der Laboruntersuchung (Laborblatt vom 26. Juli 2021 zur Urinprobe auf Cannabis). In Bezug auf die Darlegungen des Gutachters zu den Konsumgewohnheiten von Alkohol und Cannabis, zu den Untersuchungsbefunden sowie zum Labor und psychischen Befund kann auf die entsprechende Darstellung im vorinstanzlichen Entscheid verwiesen werden (angefochtener Entscheid, Erw. III/3a). - 16 -