Es wird schlüssig begründet, dass beim Beschwerdeführer charakterliche Defizite festgestellt wurden, die sich negativ auf seine Fahreignung auswirken. Unter der Überschrift "Zusammenfassung und Schlussfolgerungen" werden die problematischen Eigenschaften des Beschwerdeführers – unter Bezugnahme auf seine Aussagen und die Ergebnisse der durchgeführten Tests – nachvollziehbar dargelegt und es wird verständlich und widerspruchsfrei aufgezeigt, dass der Beschwerdeführer weder seine Vorgeschichte hinreichend selbstkritisch aufarbeiten noch tragfähige Strategien zur Vermeidung von weiterem Fehlverhalten im Strassenverkehr entwickeln konnte, sowie dass er kognitive Defizite im