Zwar könne von einem ausreichenden Gefahrenbewusstsein ausgegangen werden, jedoch seien Bagatellisierungs- und Externalisierungstendenzen sowie widersprüchliche Aussagen feststellbar. Auf der Verhaltensebene zeige er weiter nicht ausreichend tragfähige Veränderungen bzw. Strategien, um zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden oder diesem vorzubeugen. Bezogen auf seine kognitiv-psychomotorischen Leistungen ergäben sich Defizite im Bereich der Flexibilität (verkehrspsychologisches Gutachten, S. 13).