4. 4.1. Am 5. Oktober 2021 erfolgte die verkehrspsychologische Untersuchung des Beschwerdeführers durch B., einen behördlich anerkannten Verkehrspsychologen, der im Auftrag kantonaler Administrativbehörden verkehrspsychologische Eignungsuntersuchungen von Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenkern durchführt (vgl. unter Verkehrspsychologische Gutachten/GutachterInnen [zuletzt besucht am 22. Februar 2023]).