festgehalten, dass fahrzeuglenkende Personen über eine Reihe minimaler charakterlicher Eigenschaften verfügen müssten, so Risikobewusstsein, Tendenz zur Vermeidung hoher Risiken, geringe Impulsivität, geringe Aggressionsneigung, reife Konfliktverarbeitung, Stressresistenz, soziales Verantwortungsbewusstsein, soziale Anpassungsbereitschaft, Flexibilität im Denken und psychische Ausgeglichenheit. Diese für die Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr erforderlichen Charaktereigenschaften müssen weiterhin im Mindestmass vorliegen, um einer Person die Fahreignung attestieren zu können, auch wenn sie im aktuellen "Leitfaden Fahreignung"