C. 1. Mit Eingabe vom 25. September 2022 erhob A. gegen den ihm am 27. August 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte sinngemäss, der Sicherungsentzug sei per sofort aufzuheben oder ihm sei der Führerausweis unter Auflage wiederzuerteilen, eventualiter sei ein verkehrspsychologisches Gegengutachten bei einer anderen Gutachtensperson erstellen zu lassen. Zudem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Am 5. Oktober 2022 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.