Durchführung der Kontrollen]  Absolvieren von 10 Sitzungen Verkehrstherapie im Einzelsetting bei einem Verkehrstherapeuten gemäss beiliegender Liste;  Erneute verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung, welche die Fahreignung ausdrücklich bejaht;  Erneute verkehrspsychologische Begutachtung, welche die Fahreignung ausdrücklich bejaht;  Weitere Abklärungen bleiben vorbehalten. 3. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. [Verfahrenskosten]