Mit dem Schreiben des MIKA vom 13. Januar 2022 werden der Beschwerdeführerin keine neuen rechtlichen Verpflichtungen auferlegt. Die seit dem Jahr 2018 rechtskräftig weggewiesene Beschwerdeführerin wird lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass infolge des Urteils des Bundesgerichts vom 16. Dezember 2021 der migrationsamtliche Nichteintretensentscheid betreffend ihr Wiedererwägungsgesuch in Rechtskraft erwachsen ist und sie deshalb verpflichtet ist, die Schweiz zu verlassen.