A. Nachdem das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin widerrufen und sie aus der Schweiz weggewiesen hatte und sämtliche dagegen erhobenen Rechtsmittel erfolglos geblieben waren (Urteil des Bundesgerichts 2C_415/2018 vom 15. Juni 2018), forderte das MIKA die Beschwerdeführerin auf, die Schweiz zu verlassen. In der Folge ersuchte die Beschwerdeführerin erfolglos um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung als Nichterwerbstätige (Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2019.159 vom 7. August 2019), worauf das MIKA sie erneut aufforderte, die Schweiz zu verlassen.