5.3.3.2. Erschwerend kommt vorliegend hinzu, dass der Beschwerdeführer auch unter dem neuen Recht fortgesetzt Schulden anhäufte und die Verschuldung mutwillig erfolgte. Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts X. vom 14. März 2022 waren zu diesem Zeitpunkt 19 Verlustscheine über zusammengezählt Fr. 138'006.35 bei einer offenen Betreibung von Fr. 455.00 registriert. Sodann hat sich der Beschwerdeführer diese Verschuldung vorwerfen zu lassen. So bemühte sich der Beschwerdeführer erst konkret um eine Sanierung, nachdem ihm das - 18 -