Dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts X. vom 14. März 2022 lässt sich entnehmen, dass zu diesem Zeitpunkt noch 19 Verlustscheine über zusammengezählt Fr. 138'006.35 bei einer offenen Betreibung von Fr. 455.00 registriert waren (MI-act. 130 ff). Im Vergleich zum Betreibungsregisterauszug vom 15. Juli 2021 ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer offene Schulden im Umfang von rund Fr. 9'800.00 beglichen haben muss. Dies geht einher mit der Bestätigung des Betreibungsamts X. vom 4. Oktober 2021, wonach der Beschwerdeführer eine Einzahlung im Betrag von Fr. 9'938.50 vornahm (MI-act. 142).