Vorliegend ebenfalls zu berücksichtigen und ins Gewicht fällt die über Jahre hinweg dauernde Straffälligkeit des Beschwerdeführers im Bereich von Strassenverkehrsdelikten. In diesem Zusammenhang finden sich in den Akten insgesamt 10 Straferkenntnisse über einen Zeitraum von 2007 bis 2023 hinweg und der Beschwerdeführer wurde dafür zusammengezählt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu Bussen von insgesamt Fr. 1'600.00 verurteilt (MI-act. 18 f., 31 f., 33 f., 35 ff., 44 f., 68 ff., 71 f., 91 f., 95 f. und act.