Am 25. August 2021 gewährte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör betreffend Rückstufung (MI-act. 114 f.). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 liess der Beschwerdeführer durch seine Rechtsvertretung Stellung nehmen (MIact. 125 ff.). Im Anschluss daran nahm das MIKA ergänzende Sachverhaltsabklärungen vor und gewährte dem Beschwerdeführer am 14. März 2022 erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme (MI-act. 135).