3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q. die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'950.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) den Gemeinderat Q. (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten