Dass in jenem Verfahren das Sieben von Humus und Kies konkret geprüft und bewilligt worden wäre, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Der Gemeinderat hält als zuständige Baubewilligungsbehörde überdies fest, auch aus den bewilligten Baugesuchsplänen ergebe sich nicht, dass Humus und Kies in irgendeiner Weise aufbereitet werden sollten (Duplik, S. 3). Die Industrie- und Gewerbelärmprognose der D. AG vom 11. November 2014 (Duplikbeilage 2) erwähnte den Lärm, den das Sieben von Humus verursacht, ebenfalls nicht. Sie beschränkte sich auf den Verkehrslärm und den Güterumschlagslärm (vgl. Duplikbeilage 2). Auch an der Augenscheinsverhandlung des Rechtsdienstes des Regierungsrats vom 5. März