Urteil des Bundesgerichts1C_251/2020, vom 8. November 2021, Erw. 5.1). Befindet eine Behörde über vorsorgliche Massnahmen, ist sie nicht gehalten, für ihren Entscheid zeitraubende tatsächliche oder rechtliche Abklärungen zu treffen, sondern kann in erster Linie auf die ihr zur Verfügung stehenden Akten abstellen (Urteil des Bundesgerichts 1C_251/2020 vom 8. November 2021, Erw. 5.1 mit Hinweisen). - 10 -