Eine Humusdeponie könne nur dann betrieben werden, wenn es auch möglich sei, den Humus von den groben Steinen zu separieren. Werde zwecks Sieben des Humus beim Aufladen ein "Sieblöffel" (spezielle Baggerschaufel, die auf der Rückseite mit Wellen versehen sei, die das feinkernige Material passieren liessen) eingesetzt, verursache dies im Vergleich zu den übrigen Tätigkeiten des Humusumschlags keine vermehrten Emissionen. Das Separieren der Steine vom Humus sei von allem Anfang an in der Baubewilligung mitenthalten gewesen. Dies auch deshalb, weil der Beschwerdeführer gesetzlich verpflichtet sei, die Steine vom Humus zu separieren.