2. Es sei dem Beschwerdeführer unter Strafandrohung zu verbieten, auf der Parzelle bbb Kies zu sieben. 9. Mit Verfügung vom 4. April 2023 wurde auf das Gesuch des Gemeinderats Q., wonach dem Beschwerdeführer unter Strafandrohung zu verbieten sei, "auf der Parzelle bbb Kies zu sieben" (Duplikantrag Ziffer 2), nicht eingetreten. 10. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: