4. Einer allfälligen Beschwerde gegen Ziffer 1 dieses Entscheids wird hinsichtlich der bestätigten Baueinstellung die aufschiebende Wirkung entzogen. -3- C. 1. Gegen den am 18. August 2022 zugestellten Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, erhob B. als Inhaber der A. am 19. September 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Der angefochtene Entscheid des Departements BVU vom 17. August 2022 (BVURA 22.279) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei mit sofortiger Wirkung die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.