3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 4. Das MIKA wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung