63 AIG aufmerksam gemacht, wonach ihre Sozialhilfeabhängigkeit und damit eine erneute Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben zum Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz führen kann. Insbesondere wird von ihnen erwartet, dass sie sich weiterhin um einen existenzsichernden Erwerb bemühen. Zudem haben sie sich, sollten sie dazu in der Lage sein, soweit möglich, weiterhin um die Rückzahlung ihrer Sozialhilfeschulden zu bemühen.