Sodann lässt sich den Akten entnehmen, dass die Beschwerdeführenden mit den Sozialen Diensten der Gemeinde Q. am 28. Juni 2022 eine Abzahlungsvereinbarung abgeschlossen haben (act. 53). Dem mit Eingabe vom 2. März 2023 eingereichten Schreiben der Sozialen Dienste Q. vom 23. Februar 2023 zufolge, haben die Beschwerdeführenden die gemäss Abzahlungsvereinbarung zu leistenden Zahlungen in Höhe von Fr. 1'600.00 vollumfänglich zurückerstattet (act. 107).