Per 1. Oktober 2022 trat sie nun eine unbefristete Stelle als Mitarbeiterin in einer Verpackungsfirma in einem 60%-Pensum an (act. 65 ff.). Per 1. September 2022 trat zudem auch der Beschwerdeführer 1 eine Stelle als Sicherheitsagent auf Abruf an (act. 33). Seit Ende September 2022 beziehen die Beschwerdeführenden keine Sozialhilfe mehr (act. 62).