Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. Oktober 2022 wurden die Beschwerdeführenden aufgefordert, dem Verwaltungsgericht bis zum Abschluss des Verfahrens fortlaufend monatliche Lohnabrechnungen des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 sowie Belege für Rückzahlungen an die bezogene Sozialhilfe ins Recht zu legen (act. 73 f.).