Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 17. Oktober 2022 reichten die Beschwerdeführenden einen Entscheid der Sozialen Dienste Q. vom 12. September 2022, eine Lohnabrechnung des Beschwerdeführers 1 betreffend September 2022, einen unbefristeten Arbeitsvertrag der Beschwerdeführerin 2 sowie eine Lohnabrechnung der Beschwerdeführerin 2 betreffend Oktober 2022 ein (act. 60 ff.). Dem Entscheid der Sozialen Dienste Q. ist zu entnehmen, dass die materielle Hilfe per 30. September 2022 eingestellt wurde (act. 62).