Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. September 2022 wurde die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren bewilligt, lic. iur. Claude Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen, als unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt, auf den Antrag 3 der Beschwerde nicht eingetreten und der Antrag 4 der Beschwerde abgewiesen (act. 54 ff.). -5- Am 4. Oktober 2022 reichte die Vorinstanz aufforderungsgemäss die Akten ein, hielt an ihren Erwägungen im angefochtenen Einspracheentscheid fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 57).