Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. -4- C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 19. September 2022 reichten die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellten folgende Anträge (act. 18 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Amts für Migration und Integration vom 18. August 2022 sei aufzuheben. 2. a) Es sei die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführer und ihrer Kinder nicht zu widerrufen und es sei von einer Wegweisung abzusehen.