A. Die Beschwerdeführerin 2 reiste am 15. April 1995 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, worauf ihr am 24. Mai 1995 eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei ihren Eltern ausgestellt wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 2 [MI2-act.] 3 f.). Seit dem 7. Februar 2001 ist sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI2-act. 13).