Verfahrensleiter des Bezirksgerichts Bremgarten um Entlassung zu ersuchen. Diesfalls wäre - bei Abweisung des Entlassungsgesuchs - an die Stelle des vorzeitigen Massnahmenvollzugs wiederum das Haftregime getreten (vgl. BGE 143 IV 160, Erw. 2.3).