Den eigentlichen Rechtstitel für den vorzeitigen Massnahmenvollzug bildete die Verfügung vom 15. Juni 2022, mit welcher der Verfahrensleiter des Bezirksgerichts Bremgarten den vorzeitigen Massnahmenvollzug auf Gesuch des Beschwerdeführers vom 25. Mai 2022 hin bewilligte. Soweit der Beschwerdeführer mit dem vorzeitigen Massnahmenvollzug nicht mehr einverstanden gewesen sein sollte, stand es ihm frei, beim dannzumal zuständigen -6-