Ebenfalls am 5. Mai 2022 beschloss das Bezirksgericht Bremgarten, dass A. zur Sicherung des Straf- und Massnahmenvollzugs in Sicherheitshaft verbleibt. Eine Beschwerde gegen diesen Entschluss wies das Obergericht mit Entscheid vom 9. Juni 2022 ab. 2. Am 25. Mai 2022 stellte A. beim Bezirksgericht Bremgarten ein Gesuch um Bewilligung des vorzeitigen Antritts der stationären Massnahme. Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 bewilligte der Verfahrensleiter des Bezirksgerichts Bremgarten den vorzeitigen Massnahmenvollzug.