Dieser Parkplatz ist auf der mit der Erstellung der Stützmauer vorgenommenen Terrainanpassung geplant. Auch wenn diese Geländeveränderung noch nicht allzu lange zurückliegt (und sich die Konstellation insoweit von derjenigen in AGVE 2005, S. 189 ff. unterscheidet), ergeben sich aus den Baugesuchsakten aus dem Jahre 2018 keinerlei Anhaltspunkte, dass das Terrain damals im Hinblick auf das vorliegende Bauvorhaben (Parkplatz für einen Wohnwagen) verändert wurde. Ausweislich der Akten war damals vielmehr beabsichtigt, den -8-